Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Begriffsbestimmungen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen, die von Verbrauchern oder Unternehmern (gemeinsam Kunden) bei der DieZulasser24 GmbH (Nachfolgend: DIEZULASSER24 ) getätigt werden. DIEZULASSER24 bietet für Kunden die Durchführung sämtlicher Dienst – und Handelsleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen an wie etwa die Dienstleistungen Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Aufbietung, Neuausstellungen von Fahrzeugdokumenten, Verwaltung und Versand von Fahrzeugdokumenten, Prägung von Kennzeichen und auch die Kurzzeitzulassung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurden zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Ab einer Auftragserteilung von mehr als drei Dienstleistungen (z.B. Kurzzeitzulassungen, Zulassungen oder Überführungen) im Monat besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Beauftragende als Unternehmer gehandelt hat.
2. Vertragsabwicklung
DIEZULASSER24 erbringt alle Dienstleistungen gegenüber dem Kunden selbst und/oder durch Dritte. Die Auswahl solcher Dritter, insbesondere der Auswahl des Boten oder eingesetzter Mitarbeiter, trifft DIEZULASSER24 nach freiem Ermessen.
Bei Auftragserteilung hat der Besteller DIEZULASSER24 sämtliche für die gewünschte Leistung erforderlichen Unterlagen in der jeweils erforderlichen Form vorzulegen bzw. zu übermitteln. Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben gewissenhaft, richtig, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und alle für die Dienstleistung erforderlichen Unterlagen in der benötigten Form zur Verfügung zu stellen.
Die Beauftragung von DIEZULASSER24 zur Ausführung einer Dienstleistung umfasst grundsätzlich die Bevollmächtigung von DIEZULASSER24 , sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Verträge im Namen und im Auftrag des Bestellern abzuschließen, sowie die jeweils erforderlichen Erklärungen abzugeben, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist und soweit DIEZULASSER24 nicht ausnahmsweise im eigenen Namen handelt.
3. Preise/Zahlungsbedingungen
Der Preis für die durchzuführende Leistung ergibt sich aus der dem Besteller überlassenen aktuellen Preisliste / der Webseite oder dem sonstigen Preisangebot in der jeweils bei Bestellung gültigen Form.
Soweit DIEZULASSER24 verpflichtet ist, für die Zulassung amtliche Gebühren oder sonstige Kosten zu verauslagen, ist der Besteller verpflichtet, diese Auslagen oder Kosten zu erstatten. Dies gilt auch für besondere Gebühren oder Aufwendungen, die dadurch entstehen können, dass die von dem Auftraggeber eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder ausreichend sind bzw. sonstige bestimmte Umstände es erfordern. DIEZULASSER24 behält sich das Recht vor, amtliche Gebühren, die über den Wert der Standard-Amtsgebühr für eine Kfz-Zulassung hinaus anfallen, nachzuberechnen. Das gleiche gilt für nicht über das System gebuchte Leistungen, sowie für Gebühren-Auslagen wie Brieferstellung, Ausnahmegenehmigungen, Gutachten, Steuerschulden, Dokumenterstellung bei (Re-)Importfahrzeugen, die durch uns durchgeführt wurden. Diese sind nicht im angebotenen Preis enthalten und werden nachträglich in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für bei der Behörde anfallende Kosten für Mehraufwendungen, die durch Einreichung von unvollständigen Unterlagen entstehen.
Der Besteller oder Vertragspartner kann DIEZULASSER24 zur Zahlung des vereinbarten oder anfallenden Preises ein SEPA-Basis-Mandat / SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt frühestens einen Tag nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 3 Tage verkürzt. Der Besteller oder Vertragspartner sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Besteller oder Vertragspartners, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht von DIEZULASSER24 verursacht wurde.
Die Rechnungslegung erfolgt unter Ausweis der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung von DIEZULASSER24 ist mit Bestellung, spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Der Besteller gerät unbeschadet des § 286 Abs.3 BGB auch dann in Verzug, wenn die Vergütung fällig ist und der Besteller spätestens eine Woche nach Zugang der ersten Mahnung von DIEZULASSER24 nicht gezahlt hat.
Wird DIEZULASSER24 nach dem Vertragsabschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, ist DIEZULASSER24 berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann DIEZULASSER24 von einzelnen oder allen der betroffenen Verträge jeweils ganz oder teilweise zurücktreten. Die Geltendmachung weiterer Rechte behält sich DIEZULASSER24 vor.
4. Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif sind oder von DIEZULASSER24 nicht bestritten werden.
Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber DIEZULASSER24 ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von DIEZULASSER24 rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben konkreten Bestell-Vertragsverhältnis beruht.
DIEZULASSER24 ist seinerseits berechtigt, die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Besteller, insbesondere die Vergütungsforderung, vollständig oder teilweise abzutreten.
DIEZULASSER24 behält sich das Eigentum an einer gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefer- oder Leistungsvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen oder Leistungen, auch wenn DIEZULASSER24 sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. DIEZULASSER24 ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere dann, wenn der Besteller seiner Zahlungspflicht nicht fristgerecht nachkommt. Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände („Vorbehaltsprodukte“) zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige das Eigentum von DIEZULASSER24 gefährdende Verfügungen zu treffen.
5. Leistungszeit und -inhalt
DIEZULASSER24 bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten und dem Angebot der BEHÖRDEN UND ÄMTER um die Einhaltung der von dem Besteller gewünschten oder sonst genannten oder üblichen oder angepriesenen Ausführungszeiten und Fristen. Eine Garantie für eine bestimmte Leistungszeit wird ausdrücklich nicht übernommen, es sei denn, hierzu wird eine Individualvereinbarung getroffen, die in Textform von DIEZULASSER24 zu bestätigen ist. Beruft sich der Besteller auf eine mündliche Individualvereinbarung, so obliegt ihm der Nachweis. Hinsichtlich der beauftragten Dienstleistungen (oder des entsprechenden Dienstleistungsanteil) schuldet DIEZULASSER24 nur das ordentliche Bemühen; das Eintreten eines bestimmten Leistungserfolges (Erteilung einer bestimmten Zulassung, Genehmigung etc.) wird bei beauftragten Dienstleistungen nicht geschuldet. DIEZULASSER24 behält sich Waren- oder Leistungsverfügbarkeit, Änderungen der Produkte durch technische Weiterentwicklungen, Modellwechsel und etwaige Druck-/Preisfehler vor. Insbesondere behält sich DIEZULASSER24 das Recht vor, bei Nichtverfügbarkeit der Ware die Leistung nicht zu erbringen und dafür den Kauf- oder Leistungspreis zu erstatten.
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereiches von DIEZULASSER24 liegende und von DIEZULASSER24 nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen und Arbeitskämpfe entbinden DIEZULASSER24 für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Derartige Störungen gehen auch dann nicht zu Lasten von DIEZULASSER24 , wenn sie bei Zulieferern oder deren Zulieferbetrieben eintreten. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögern sich Lieferungen des Auftragnehmers oder Leistungen von Behörden, ist der Besteller nur zum Rücktritt berechtigt, wenn DIEZULASSER24 die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Besteller gesetzte Frist zur Lieferung erfolglos verstrichen ist.
Für vereinbarte Fristen gilt § 187 BGB. Bei später erteilten Zusatz- oder Erweiterungsaufträgen verlängern sich die Fristen entsprechend. Bei Berechnung der Lieferzeiten bleiben in jedem Fall Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage oder Tage behördlicher Schliessungen ausser Betracht. Liefertage sind Montags bis Freitags. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware fristgerecht an den Kunden zur Übergabe angeboten wurde.
6. Auslieferung und Rügeobliegenheit
Der Besteller hat etwaige Mängel, Unvollständigkeiten oder Verluste insbesondere von Dokumenten unverzüglich nach Leistungserbringung durch DIEZULASSER24 und bei erster Gelegenheit, bei der er oder sein Vertreter / Beauftragter in den Besitz von Unterlagen oder Gegenständen kommt, anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Leistung des DIEZULASSER24 als vollständig und genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel etc. , der bei gebotener Anstrengung objektiv nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel etc. später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Leistung des DIEZULASSER24 auch hinsichtlich dieses Mangels etc. als genehmigt.
Die Rechte als Verbraucher aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheitsverpflichtung nicht eingeschränkt. Aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Bestellers als Verbraucher nach § 254 BGB erwachsen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt bei Unternehmern unberührt.
7. Rechte und Pflichten des Bestellers , Stornierungen
Der Besteller verpflichtet sich, alle zur Erledigung seines Auftrages erforderlichen Unterlagen und Dokumente vollständig in der jeweils erforderlichen Form an DIEZULASSER24 auszuhändigen. Der Besteller ist mit der Speicherung und dem Gebrauch und der Nutzung der Daten – auch zu Werbezwecken – auch in der von DIEZULASSER24 oder der Annahmestellen geführten Datenbank einverstanden.
Der Besteller steht insbesondere dafür ein, dass die von ihm überreichten Unterlagen und Dokumente vollständig, richtig und rechtlich wirksam / gültig sind. Sofern die beauftragte Dienstleistung nicht erbracht werden kann, weil die vom Besteller übergebenen Unterlagen und/oder Dokumente unvollständig, unrichtig oder rechtlich unwirksam etc. sind, schuldet der Besteller dennoch die vereinbarte Vergütung und einen möglicherweise für DIEZULASSER24 entstehenden Mehraufwand. Dem Besteller bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass tatsächlich kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Für durch sachlich unrichtige oder unvollständige Angaben entstehende Verzögerungen etc. übernimmt DIEZULASSER24 keine Haftung. Daraus eventuell entstehende Kosten trägt der Besteller.
Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus, an ihn zurück zu gewährende Unterlagen und Dokumente sowie die im Rahmen des Auftrags für den Besteller erlangten Unterlagen und Dokumente sowie Gegenstände, insbesondere Kfz-Kennzeichen an der ihm von DIEZULASSER24 angegebenen Abholstelle entgegenzunehmen oder durch empfangsbevollmächtigte Personen entgegennehmen zu lassen und auf Vollständigkeit; insbesondere die zunächst intakte Versiegelung vor deren Öffnung zu prüfen.
Durch DIEZULASSER24 kann die Rückgabe auch an eine andere Person erfolgen, von welcher nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt ist.
DIEZULASSER24 ist nach wenn nichts anderes vereinbart ist auch berechtigt, die gesamten Unterlagen etc. auf Kosten des Bestellers an die von diesem angegebene Adresse zurückzusenden. Dies gilt auch, sofern die Zustelladresse unrichtig ist.
Der Besteller versichert, dass die im Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein oder den sonstigen Unterlagen ausgedruckte Fahrzeugidentifikationsnummer mit der am Fahrzeug übereinstimmt und er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen bzw. dieses für den Straßenverkehr zuzulassen. Ebenso wird die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die Echtheit aller übergebenen Dokumente versichert. Der Besteller stellt DIEZULASSER24 von allen Ansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, die durch Übergabe unrichtiger oder unvollständiger Unterlagen oder Dokumente entstehen können, frei. Der Besteller hat insbesondere keinerlei Ansprüche gegenüber DIEZULASSER24 für den Fall der Einbehaltung oder Beschlagnahme von Unterlagen und Dokumenten des Bestellers durch eine Zulassungs- oder sonstige Behörde, es sei denn, die Einbehaltung oder Beschlagnahme sind von DIEZULASSER24 verursacht oder ist von dieser zu vertreten.
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass Kurzzeitkennzeichen ggf. im Ausland nicht anerkannt werden, dass der Versicherungsschutz im Ausland in jedem Fall auf die in der grünen Versicherungskarte vermerkten und nicht durchgestrichenen Länder beschränkt ist, und dass die Verwendung dieser Kennzeichen im Ausland auf eigene Gefahr des Bestellers erfolgt, auch wenn eine Zulassung vorgenommen wurde.
Auftragsstornierungen durch den Besteller, die weniger als einem Werktag vor der durch DIEZULASSER24 geplanten Dienstleistungserbringung bei DIEZULASSER24 eingehen, werden dem Besteller mit dem jeweils vereinbarten Preis der beauftragten Leistung berechnet. Auftragsstornierungen durch den Besteller werden ansonsten diesem mit einer Stornogebühr von 20,00 € inkl. gesetzlicher MwSt. berechnet.
8. Gefahrübergang
Ist die Erbringung einer Dienstleistung durch DIEZULASSER24 Vertragsgegenstand, so geht vor Erbringung der Dienstleistung durch DIEZULASSER24 die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs derjenigen Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände, die der Besteller zur Erbringung der Dienstleistung durch DIEZULASSER24 an DIEZULASSER24 zu übergeben oder zu versenden hat, erst mit der Übergabe/dem Eingang dieser Unterlagen, Dokumente oder Gegenstände an/bei DIEZULASSER24 an deren Geschäftssitz auf DIEZULASSER24 über.
Nach Erbringung der Dienstleistung durch DIEZULASSER24 geht diese Gefahr mit Versand der Bereitstellungsmitteilung zur Übergabe an den Besteller wieder auf den Besteller über.
Sofern dieser Verbraucher ist, gelten diese Bestimmungen nur, soweit rechtlich gegenüber einem Verbraucher zulässig.
9. Verbraucherschlichtung, Information nach § 36 VSBG
Die DIEZULASSER24 ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Haftung und Gewährleistung
DIEZULASSER24 haftet in jedem Falle für von ihr zu vertretende Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Hinsichtlich sonstiger Schäden gilt Folgendes: Ist der Vertragspartner Verbraucher, so haftet DIEZULASSER24 auch für von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig bewirkte sonstige Schäden. Hat DIEZULASSER24 leicht fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung der DIEZULASSER24 dem Umfang nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht, sofern eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Als Kardinalpflichten in diesem Sinne gelten insbesondere die vertraglichen Hauptleistungspflichten, die sich nach der konkret beauftragten Dienstleistung im Zusammenhang mit KFZ-Zulassungen ergeben. Ist der Vertragspartner Unternehmer, so haftet DIEZULASSER24 stets für eigene, vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Dasselbe gilt für grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen der DIEZULASSER24 , seiner gesetzlichen Vertreter sowie seiner leitenden Angestellten. Handelt ein einfacher Erfüllungsgehilfe der DIEZULASSER24 grob fahrlässig, so haftet die DIEZULASSER24 im vollen Umfang, sofern es sich bei der verletzten Pflicht um eine Kardinalpflicht im obigen Sinne handelt. Wurde dagegen eine nicht vertragswesentliche Pflicht durch einen einfachen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verletzt, so haftet die DIEZULASSER24 ausdrücklich nicht. Wurde leicht fahrlässig eine Pflichtverletzung begangen, so ist die Haftung der DIEZULASSER24 auch hier dem Umfang nach auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
11. Schlussbestimmungen
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von DIEZULASSER24 . Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hatte, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien der Sitz von DIEZULASSER24 . Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; Im Fall einer Unwirksamkeit einzelner Teile gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).
Anzeigen und Erklärungen gegenüber DIEZULASSER24 sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Anderweitige Individualabreden bleiben von dieser Regelung unberührt.
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln oder Teile dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der Interessenlage beider Parteien angemessen ist und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, am nächsten kommt. Gleiches gilt auch in Bezug auf etwaige Regelungslücken.
DieZulasser24 GmbH
Geschäftsführer: Gedion Yelemowork Krischan Hoscheidt & Axel Schönfelder
Adresse:
Kaiserstraße.75
53721 Siegburg